Sind KI-Ergebnisse geschützt?
Das deutsche Urheberrecht schützt nur „persönliche geistige Schöpfungen“ (§ 2 Abs. 2 UrhG), also Werke von Menschen. Ein Text, den eine KI auf einen kurzen Prompt hin schreibt, ist deshalb in der Regel nicht geschützt.
Anders kann es aussehen, wenn ein Mensch das Ergebnis wesentlich prägt: Wer einen KI-Entwurf deutlich überarbeitet, umschreibt und eigene Gedanken einbringt, schafft möglicherweise ein eigenes Werk. Wo genau die Grenze liegt, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.
Was das praktisch bedeutet
- Nutzen dürfen Sie meist: KI-Texte für Mails, Angebote oder Ihre Website sind in der Regel unproblematisch. Prüfen Sie die Nutzungsbedingungen Ihres KI-Anbieters.
- Schützen können Sie wenig: Ein reiner KI-Text auf Ihrer Website kann von anderen übernommen werden, ohne dass Sie sich auf das Urheberrecht berufen können.
- Eigene Arbeit zahlt sich aus: Je mehr Sie selbst gestalten, desto eher ist das Ergebnis Ihres.
Das Risiko: fremde Rechte
KI-Modelle wurden mit riesigen Mengen fremder Texte und Bilder trainiert. In seltenen Fällen ähnelt ein Ergebnis einem bestehenden Werk sehr stark. Wer es verwendet, haftet unter Umständen für die Rechtsverletzung, nicht die KI.
- Keine KI-Bilder „im Stil von“ bekannten Künstlern oder mit fremden Marken und Figuren für Werbung verwenden.
- Keine echten Personen in KI-Bildern darstellen, ohne deren Einwilligung.
- Bei wichtigen Texten prüfen, ob längere Passagen wörtlich aus fremden Quellen stammen.
Eigene Dokumente in der KI
Wenn Sie eigene Unterlagen in eine KI geben, etwa für RAG, bleiben die Rechte daran bei Ihnen. Bei einer Cloud-KI sollten Sie aber prüfen, ob der Anbieter die Inhalte für eigene Zwecke wie Training nutzen darf. Bei einer lokalen KI stellt sich die Frage nicht.
Kennzeichnung
Nach dem EU AI Act müssen ab August 2026 KI-erzeugte Bilder, Videos und Tonaufnahmen, die echt wirken (Deepfakes), als solche gekennzeichnet werden. Für Texte gilt eine Kennzeichnungspflicht vor allem, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren und nicht von einem Menschen redaktionell verantwortet werden. Für normale Geschäftskorrespondenz gibt es keine allgemeine Kennzeichnungspflicht.
Was heißt das für Ihr Unternehmen?
- KI-Texte im Büroalltag zu nutzen ist in der Regel unproblematisch.
- Wichtige Inhalte, etwa für Website oder Werbung, sollten von Menschen überarbeitet werden. Das verbessert Qualität und Schutz.
- Vorsicht bei KI-Bildern mit echten Personen, Marken oder bekannten Stilen.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rechtsprechung zu KI und Urheberrecht entwickelt sich laufend. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt.