Was ist der EU AI Act?
Die KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Sie gilt direkt in allen EU-Ländern und wird schrittweise wirksam. Sie unterscheidet zwischen Anbietern, die KI-Systeme entwickeln oder auf den Markt bringen, und Betreibern, die sie im eigenen Betrieb einsetzen. Die meisten Unternehmen sind Betreiber.
Die vier Risikoklassen
- Verboten: zum Beispiel Social Scoring, manipulative KI oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz (mit engen Ausnahmen). Diese Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025.
- Hohes Risiko: KI in sensiblen Bereichen, etwa bei der Auswahl von Bewerbern, der Bewertung von Beschäftigten, der Kreditvergabe oder in kritischer Infrastruktur. Hier gelten strenge Pflichten.
- Begrenztes Risiko: zum Beispiel Chatbots oder KI-erzeugte Bilder. Hier geht es vor allem um Transparenz: Menschen sollen wissen, dass sie mit einer KI zu tun haben.
- Minimales Risiko: die allermeisten Anwendungen, etwa Textentwürfe, Übersetzungen, Zusammenfassungen oder Spamfilter. Keine besonderen Pflichten außer der KI-Kompetenz.
Pflicht Nr. 1: KI-Kompetenz
Seit dem 2. Februar 2025 müssen alle Unternehmen, die KI einsetzen, dafür sorgen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen (Art. 4). Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Format vor. In der Praxis bewährt haben sich:
- eine kurze Schulung zu Funktionsweise, Stärken und Grenzen von KI, etwa zu Halluzinationen,
- eine schriftliche KI-Richtlinie: welche Tools erlaubt sind, welche Daten nicht hineingehören, wer Ergebnisse prüft,
- eine Dokumentation, wer wann geschult wurde.
Pflicht Nr. 2: Transparenz
Wer KI so einsetzt, dass Kunden direkt mit ihr sprechen, etwa als Chatbot auf der Website, muss deutlich machen, dass es sich um eine KI handelt. Auch KI-erzeugte Bilder, Videos oder Audioaufnahmen, die echt wirken, müssen gekennzeichnet werden. Diese Transparenzpflichten (Art. 50) greifen ab August 2026.
Wenn Sie KI für Personalfragen nutzen
KI, die Bewerbungen vorsortiert, Leistung bewertet oder über Beförderungen mitentscheidet, gilt als Hochrisiko-KI. Als Betreiber müssen Sie dann unter anderem menschliche Aufsicht sicherstellen, die Beschäftigten informieren und Protokolle aufbewahren. Für Hochrisiko-Systeme hat die EU-Kommission Ende 2025 eine Verschiebung der Fristen vorgeschlagen. Prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie KI in diesem Bereich einführen, und lassen Sie sich beraten.
Wichtige Daten im Überblick
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 1. August 2024 | EU AI Act tritt in Kraft |
| 2. Februar 2025 | Verbotene KI-Praktiken, Pflicht zur KI-Kompetenz |
| 2. August 2025 | Regeln für Anbieter großer Allzweck-Modelle, Sanktionen |
| 2. August 2026 | Großteil der übrigen Regeln, u. a. Transparenzpflichten |
| ab 2027 | Weitere Hochrisiko-Regeln, Fristen teilweise in Diskussion |
Und die DSGVO?
Der AI Act ersetzt die DSGVO nicht, beide gelten nebeneinander. Sobald personenbezogene Daten im Spiel sind, bleiben die Datenschutzregeln voll anwendbar. Mehr dazu unter KI und Datenschutz.
Was heißt das für Ihr Unternehmen?
- Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden und halten Sie das fest. Das ist bereits Pflicht.
- Schreiben Sie eine kurze KI-Richtlinie für Ihren Betrieb.
- Für Texte, Übersetzungen und Fragen zu Dokumenten gelten keine weiteren besonderen Pflichten.
- Bei KI für Personalentscheidungen oder Kundenchats auf der Website: genauer hinschauen und beraten lassen.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Einzelne Fristen können sich durch Änderungen der EU noch verschieben. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt.